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   BGH, 18.01.1960 - III ZR 20/59   

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https://dejure.org/1960,3577
BGH, 18.01.1960 - III ZR 20/59 (https://dejure.org/1960,3577)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1960 - III ZR 20/59 (https://dejure.org/1960,3577)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59 (https://dejure.org/1960,3577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten - Beurteilung der rechtlichen Natur des Klageanspruchs - Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Handeln - Ablösung der Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen durch Zahlung von Geld

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57

    Rechtsweg vor den Zivilgerichten

    Auszug aus BGH, 18.01.1960 - III ZR 20/59
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 29, 187, 189 [BGH 19.01.1959 - III ZR 160/57] mit weiteren Nachweisen) ist für die Frage, ob eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG vorliegt, die rechtliche Natur des Klagebegehrens, wie sie sich aus dem zugrundeliegenden Sachverhalt ergibt, entscheidende Stellt sich der Klageanspruch nach der vom Kläger gegebenen tatsächlicher.
  • BGH, 28.06.1956 - III ZR 302/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1960 - III ZR 20/59
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. Juni 1956 - III ZR 302/54 - ausgeführt, daß sich eine Körperschaft oder ein sonstiger Hoheitsträger allerdings durch den Abschluß eines Vertrages oder Vergleiches nicht ohne weiteres und in jedem Fall dem Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten unterwerfe, daß jedoch durch Vertrag ein ursprünglich öffentlich-rechtliches Verhältnis zu einem privatrechtlichen werden könne, wenn die Absicht der Beteiligten auf die Begründung eines bürgerlich-rechtlichen Verhältnisses gerichtet war und das in Rede stehende Rechtsverhältnis bürgerlich-rechtlich geregelt werden konnte.
  • RG, 21.11.1911 - VII 169/11

    Zulässigkeit des Rechtswegs.

    Auszug aus BGH, 18.01.1960 - III ZR 20/59
    Denn im hier gegebenen Stadium des Prozesses handelt es sich nicht darum, daß das Gericht sich für eine sachliche Entscheidung unter Würdigung des beiderseitigen Parteivortrages die Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer tatsächlichen Behauptung verschaffen müßte; vielmehr ist die rechtliche Natur der Klage, die sich aus deren tatsächlicher Begründung in diesem Prozeßstadium ohne Rücksicht auf die Richtigkeit des tatsächlichen Vorbringens ergibt, für die verfahrensrechtliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges maßgebende Allerdings sind Fälle denkbar, in denen das Klagevorbringen die privatrechtliche Natur des Anspruchs außer Zweifel zu lassen scheint, und erst das Verteidigungsvorbringen der beklagten Partei ergibt, daß es sich in Wahrheit um einen Anspruch aus dem Gebiete des öffentlichen Rechts handelt (RGZ 77, 411); auch läßt sich bei der Prüfung, ob der Anspruch seiner Natur nach ein bürgerlich-rechtlicher ist, ein Eingehen auf die Hauptsache, gegebenenfalls auch eine Beweisaufnahme über die den Rechtsweg begründenden Tatsachen nicht stets vermeiden (Stein/Jonas/Pohle, ZPO 18. Aufl. zu § 275 Anm. I 3; Vorbem. V vor § 12).
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Wie der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung ebenfalls entschieden hat, können die Voraussetzungen für die Erteilung eines Baudispenses dadurch geschaffen werden, daß der Baubewerber sich durch einen privatrechtlichen Vertrag gegenüber der Gemeinde z.B. zu Geldleistungen verpflichtet (Urteile vom 27. Oktober 1960 - III ZR 157/69 = NJW 1961, 73 betreffend eine sogenannte Unternehmerstraße; Urteil vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59 S. 9 ff und BGHZ 35, 69 betreffend die Ablösung der Verpflichtung zur Errichtung von Kfz-Einstellplätzen; Urteil vom 8. Mai 1961 - III ZR 58/60 - betreffend einen "Anbauvertrag", durch den ein Bauherr sich zur vorzeitigen Zahlung von nach § 15 des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 - GS 561 - anfallenden Straßenbaukosten verpflichtet hat; offengelassen ist die Rechtswegfrage - weil nicht entscheidungserheblich - im Urteil vom H. Juli 1966 - III ZR 190/64 = LM § 134 BGB Nr. 50 = DVBl 1967, 36 betreffend die Vereinbarung eines "Kulturbeitrags").
  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60

    Verträge zur Reichsgaragenordnung

    Wenn der Senat derartige "Ablösungsverträge" - diese üblich gewordene Bezeichnung trifft nicht das Wesentliche - teils als öffentlich-rechtliche (BGHZ 32, 214), teils als privatrechtliche (Urteil vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59 -) angesehen hat, so beruht dies nicht auf der unterschiedlichen Beurteilung einer Rechtsfrage, sondern darauf, daß die den rechtlichen Charakter der Verträge bestimmenden Umstände verschieden lagen, worauf in dem Urteil vom 25. April 1960 bereits hingewiesen worden ist (vgl. NJW 1960, 1458 [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59] , insoweit in BGHZ 32, 214 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 124/65

    Kündigung eines Vertrages über die Zurverfügungstellung von

    Der Bundesgerichtshof (nicht veröffentlichtes Urteil vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59) hat allerdings die Annahme eines Treuhandverhältnisses gebilligt in einem Falle, in dem ein Bauherr einer Stadtgemeinde die Zahlung von 100.000 DM für die Schaffung einer Gemeinschaftsgaragenanlage versprochen hatte, falls er selbst nicht, wie vorgesehen war, von der Stadtgemeinde ein Grundstück zum Bau eines Garagenhochhauses als Gemeinschaftsanlage erwerbe.
  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 62/60

    Vertrag über die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Schaffung von

    Sie ist ebenso privatrechtlicher Natur, wie etwa die Treuhänderschaft eines Maklers, der eine Gemeinschaftsanlage mittels eines Vorschusses für die Anlage sicherstellen soll (Urteil des Senats vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59 S. 13 f).
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